Rechtliche Grundlagen der Zufahrt zu den DAFV-Gewässern des Landes Brandenburg mit Kraftfahrzeugen und das Parken
Für Mitglieder des DAFV mit gültiger Mitgliedskarte gilt die „Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. – Ausgabe 2015 –
Dort steht im Punkt
2.4 Zufahrt zu Gewässern mit Kraftfahrzeugen, Parken
Die Betretungsbefugnisse nach 2.1, 2.2 und 2.3 geben dem Angler nicht das Recht zum Fahren mit motorisier