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Gemäß Ausgabe 2015 GewO des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. ist seit dem 01.01.2015 zu beachten, dass für Spreewaldfischer folgende geänderte Schonzeiten gelten:
Hecht (15.01. - 30.04.) und Zander (01.04. - 15.06.). Zudem gilt beim Schuppenkarpfen ein Mindestmaß von 40 Zentimetern. Das betrifft die Gewässer VC 03-01 Spreewaldfließgewässer Burg und Umgebung, VC 09-03 Spreewaldfließgewässer der Fischereigenossenschaft Lübbenau und VC 09-04 Spreewaldfließgewässer der Fischereige
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