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Fangbegrenzungen in Brandenburg je Kalendertag

Fangbegrenzung für Aale in allgemeinen Angelgewässern

In Gewässern, ohne Verbindung zu anderen Gewässern (geschlossene Gewässer), darf der Angler je Fangtag bis zu fünf Aale fangen und sich aneignen. In allen übrigen Gewässern beträgt die Fangbegrenzung je Fangtag drei Aale.

Fangbegrenzung für Feinfisch in allgemeinen Angelgewässern

Der Angler darf sich täglich bis zu drei Feinfische der Arten Hecht, Zander, Karpfen und Regenbog

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