Info für "Sachsen" zum Angeln in Brandenburg
Beim Angeln mit Sächsischem Fischereischein im Bundesland Brandenburg ist ab 2013
Folgendes zu beachten:
Mit dem geänderten Sächsischen Fischereigesetz mit Wirkung vom 26.05.2012 ist die Fische-
reiabgabe weggefallen. Für alle nach diesem Stichtag ausgestellten Fischereischeine wurde
keine Fischereiabgabe seitens des Freistaates Sachsen erhoben. Es wurde allein eine Ausstel-
lungsgebühr abgefordert.Wer im Bundesland Brandenburg angeln will, muss gemäß Fischereigesetz für das Land Bran-
denburg (BbgFischG) die Fischereiabgabe entrichten. Befreit von der brandenburgischen Fi-
schereiabgabe sind jene, die nachweislich in ihrem Heimatbundesland die Fischereiabgabe ent-
richtet haben. Diese wird anerkannt.
Inhaber von gültigen sächsischen Fischereischeinen mit Ausstellungsdatum vor dem
26.05.2012 sind für die Dauer der Laufzeit beim Angeln in Brandenburg weiterhin von der Fi-
schereiabgabe befreit.
Personen mit einem gültigen sächsischen Fischereischein mit Ausstellungsdatum ab
dem 26.05.2012, die durch die Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes keine Fischerei-
abgabe an den Freistaat Sachsen abgeführt haben, müssen in Brandenburg eine Fische-
reiabgabe entrichten. Die Nachweiskarte und Fischereiabgabemarken werden in Branden-
burg von den unteren Fischereibehörden sowie autorisierte Ausgabestellen von Angelkarten,
wozu auch unsere Geschäftsstelle der Märkische Anglerhof in Bestensee gehört, gegen Entrichtung der Fischereiab-
gabe ausgegeben. Die Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr kostet für Kinder / Jugendliche
2,50 Euro und für Erwachsene 12,00 Euro.
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