Information zur neuen Änderung der Sportbootführerscheinverordnung im See- und Binnenbereich
Mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 gilt für die
Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW (15 PS)
nunmehr folgendes:
Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis