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Information zur neuen Änderung der Sportbootführerscheinverordnung im See- und Binnenbereich

Mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 gilt für die

Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW (15 PS)
nunmehr folgendes:

Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis

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