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Datenschutzerklärung

Die Fischereiaufsicht im Land Brandenburg wird im Fischereigesetz des Landes Brandenburg (BgbFischG) im § 39 geregelt, hier steht:

Die Aufsicht über die Fischerei ist Landesaufgabe und wird von den Fischereibehörden wahrgenommen. Diese überwachen die Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei. Sie können sich zu Erfüllung dieser Aufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen.

Amtlich verpflichtete Fischereia

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